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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Seegut Blaue Blume Gemeinschafts GmbH, Buchenhain 32, 17268 Boitzenburger Land (nachfolgend „Seegut").

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Überlassung des Hauses, von Zimmern und Seminarräumen des Seeguts zur Beherbergung und Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seeguts in Textform.

§ 2Vertragsschluss

(1) Auf Anfrage des Kunden erstellt das Seegut ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Angebotspreises, mindestens jedoch 500 Euro, beim Seegut eingegangen ist. Mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich und der Termin gesichert.

(2) Bei Einzelbuchungen von Seminarteilnehmern und Privatgästen wird keine Anzahlungsrechnung gestellt; stattdessen wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Auch hier ist die Buchung erst mit Zahlungseingang verbindlich bestätigt.

(3) Maßgeblich für Leistungsumfang und Preise ist das jeweilige Angebot.

§ 3Preise und Zahlung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind. Die kommunale Übernachtungssteuer wird gesondert ausgewiesen.

(3) Der Restbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise vor der Anreise vollständig zu begleichen. Die Fälligkeit weiterer Leistungen ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung.

(4) Zusätzliche Leistungen und Verbrauchskosten, die während des Aufenthalts entstehen, werden im Anschluss in Rechnung gestellt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4An- und Abreise

(1) Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung; am Abreisetag sind sie bis 13:00 Uhr geräumt zu übergeben.

(2) Die Seminarräume stehen am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung; die Übergabe am Abreisetag erfolgt nach Vereinbarung.

(3) Wurde die Küche mitgebucht, steht sie am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu übergeben.

(4) Bei Exklusivbuchungen erfolgen Übergabe und Abnahme nach gesonderter Vereinbarung. Abweichungen von den vorstehenden Zeiten bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

§ 5Rücktritt des Kunden (Stornierung)

(1) Für Veranstalter und Gruppen gilt hinsichtlich der Räumlichkeiten: Bei Rücktritt bis 14 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornokosten an. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schuldet der Kunde 50 Prozent, bei Rücktritt weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 Prozent der vereinbarten Raumkosten.

(2) Für Seminarteilnehmer und Einzelbuchungen gilt hinsichtlich der Räumlichkeiten: Bei Rücktritt bis 7 Wochen vor Anreise fallen keine Stornokosten an. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Anreise schuldet der Kunde 50 Prozent, bei Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Anreise 100 Prozent der vereinbarten Raumkosten.

(3) Für Verpflegungsleistungen gilt in beiden Fällen: Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn fallen keine Kosten an, danach sind 100 Prozent der vereinbarten Verpflegungskosten geschuldet.

(4) Bei Stornierung einer bereits bestätigten Buchung wird unabhängig von den vorstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr erhoben: 75 Euro für Veranstaltungen und Gruppen, 25 Euro für Einzelbuchungen.

(5) Sagt ein Veranstalter die Buchung ab, werden ihm die Stornokosten der Teilnehmenden gemäß den Bedingungen für Veranstalter in Rechnung gestellt.

(6) Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass dem Seegut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung werden angerechnet. Der Rücktritt bedarf der Textform; maßgeblich ist der Zugang beim Seegut.

§ 6Rücktritt des Seeguts

(1) Wird die vereinbarte Anzahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist das Seegut zum Rücktritt berechtigt.

(2) Das Seegut ist ferner zum außerordentlichen Rücktritt berechtigt, wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, wenn Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgten oder wenn das Seegut begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährdet.

(3) Der berechtigte Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden; bereits geleistete Zahlungen werden in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Alternative 1 erstattet.

§ 7Nutzung von Haus und Gelände

(1) Der Umfang der Nutzung — exklusive Anmietung oder einzelne Zimmer und Räume — ergibt sich aus dem Angebot. Personal des Seeguts, das den Betrieb sicherstellt oder vom Kunden gebucht wurde, hat Zugang zu den erforderlichen Bereichen.

(2) Der Kunde behandelt Haus, Einrichtung und Gelände pfleglich und haftet für von ihm, seinen Gästen oder Beauftragten verursachte Schäden nach den gesetzlichen Regeln.

(3) Zum Schutz von Natur und Nachbarschaft sind Musik, Gesang und Trommeln im Freien nach 21:00 Uhr sowie an Sonntagen nicht gestattet. Verstärkte Musik im Freien ist nur nach vorheriger Absprache, bis 20:00 Uhr und ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche zulässig. In den Innenräumen bestehen diese Beschränkungen nicht.

(4) Hunde sind willkommen, müssen auf dem Gelände jedoch angeleint bleiben. Für Zimmer, in denen Hunde untergebracht waren, wird eine gesonderte Endreinigung berechnet.

§ 8Haftung des Seeguts

(1) Das Seegut haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Im Übrigen haftet das Seegut nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Bereitstellung von Stellplätzen begründet keinen Verwahrungsvertrag.

§ 9Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Die vollständigen Preise, Staffelungen und Fristen findet ihr auf der Preisseite. Bei Abweichungen zwischen diesen Bedingungen und dem individuellen Angebot gilt das Angebot.

Stand: Juli 2026